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Welche Referenzstämme benötigen Sie als interne Qualitätskontrolle?
In der Regel geben die Gebrauchsanweisungen (GBA) Hinweise zu den empfohlenen Stämmen und Qualitätskontrollen der Hersteller. Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte an. Wir helfen gerne weiter und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Ist der Umgang mit Referenzstämmen genehmigungspflichtig?
Eine Genehmigungspflicht beim Verwenden von Referenzstämmen im ärztlichen Labor, beschränkt auf den Zweck des Qualitätsmanagements Ihrer in-vitro-Diagnostik, ist nicht eindeutig geregelt. Daher empfehlen wir Ihnen eine informelle Meldung bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde, z.B. dem Regierungspräsidium.
Muss ich die Stämme regelmäßig nachkaufen?
Sie haben die Möglichkeit, entweder (1) die Stämme in einem Kryoverfahren (Einfrieren und Wiederanwachsen der Stammkulturen) selbst nachzuzüchten und langfristig aufzubewahren Dafür empfehlen wir Ihnen KWIK-STIK™ kombiniert mit einem Aufbewahrungssystem (z.B. Cryobank® System).
Alternativ (2), wenn Sie die Stämme nicht selbst nachzüchten wollen, sondern nach Verbrauch nachkaufen wollen, können Sie zwischen LYFO DISK™ und Microtrol™ wählen.
Anwendungsvideos zum Umgang mit den Referenzkeimen sowie zur Anlage der Kryobank finden Sie bitte in unserer Rubrik „Selbststudium“ unter www.aurosan.de
Eine weitere Übersicht zum Thema „Referenzstämme zur internen Qualitätskontrolle“ haben wir für Sie zudem in unserem Info-Memo zusammengestellt.
Wichtiger Hinweis für Ihre Bestellung:
Zusammen mit der Bestellung benötigen wir von Ihnen die Endverbraucher-Lizenzendverbrauchervereinbarung bitte unterschrieben zurück.
Für den Kühlversand der Ware fallen zusätzliche Transportkosten an, die nicht im Preis enthalten sind und extra berechnet werden.