Waagen
Waagen gibt es in fast jeder Arztpraxis. Wichtig ist dabei die passende Waage auszuwählen.
In der Arztpraxis dürfen ausschließlich geeichte und damit auch eichfähige Waagen benutzt werden.
Für Hebammen, Apotheken und für die Eltern zu Hause reichen nicht geeichte Waagen aus.
Je nach Anwendung gibt es gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen an die Waagen und auch im Betrieb einzuhaltende gesetzliche Vorschriften. z.B. Eichfristen, Kennzeichnung der Waagen mit Eichmarken, sowie CE-Kennzeichen mit benannter Stelle.
Besonders zu beachten ist, dass es seit dem 19.04.2016 eine Anzeigepflicht nach § 32 MessEG gibt. Der Verwender muss neue Messgeräte (Waagen) innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde anzeigen.
Das Versäumen der Frist kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Aktuelle Infos des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg
Detailliertere Informationen zu den verschiedenen Waagen finden Sie in der jeweiligen Produktbeschreibung, eine Übersicht über das Portfolio haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
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